Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2000 - 4 StR 633/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5768
BGH, 18.01.2000 - 4 StR 633/99 (https://dejure.org/2000,5768)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2000 - 4 StR 633/99 (https://dejure.org/2000,5768)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99 (https://dejure.org/2000,5768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Aus der Tasche gefallenes Mobiltelefon

§§ 249, 246 StGB: Unterschlagung (und versuchter Raub), nicht vollendeter Raub, wenn nach der Gewaltanwendung der Täter ohne weitere Gewaltanwendung eine andere, zufällig griffbereite, Sache des Opfers an sich nimmt (Anmerkung: zweifelhaft, wohl zumindest Diebstahl, vgl. «gefesselter Hotelportier»);

§ 55 StGB, nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht, auch wenn die einzubeziehende Strafe inzwischen schon erledigt ist

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Sachrüge - Revision - Räuberische Erpressung - Erledigung - Jugendstrafrecht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; JGG § 32; ; StGB § 55; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Nachträgliche Gesamtstrafe mit zwischenzeitlich erledigter Vorverurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 633/99
    Dies gilt auch dann, wenn die Geldstrafe inzwischen erledigt sein sollte (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; BGH, Beschluß vom 13. April 1999 - 4 StR 119199 jew. m. N.).
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18

    Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche

    Richtig ist auch, dass die Tat unter Umständen nicht vollendet wird, wenn der Täter einen bestimmten Gegenstand erbeuten will und es im weiteren Verlauf zur Wegnahme oder Herausgabe einer ganz anderen Sache kommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510 (Fernsehgerät statt Schuldeneintreibung); vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99 (Mobiltelefon statt Zigaretten), vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298 (Geld statt Schusswaffe); zusammenfassend LKStGB/Vogel, 12. Aufl., § 249 Rn. 43, 45).
  • BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08

    Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere

    Vielmehr ist regelmäßig so zu verfahren, damit einem Revisionsführer ein durch nachträgliche Gesamtstrafbildung erlangter Rechtsvorteil nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2001, 645; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - 4 StR 200/99 - und vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37a m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Vielmehr ist so regelmäßig auch in anderen Fällen der Gesamtstrafaufhebung zu verfahren, damit einem Revisionsführer ein erlangter Rechtsvorteil durch nachträgliche Gesamtstrafbildung nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - 4 StR 200/99 - und vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht